Dermatologie
2|
IGeL: Welche Vorgaben sind relevant?
Individuelle Gesundheitsleistungen werden von GKV und PKV nicht bezahlt. Deshalb muss mit dem Leistungsempfänger ein IGeL-Vertrag geschlossen werden. Der Vertrag muss die Leistung enthalten, welche die Person wünscht, die GOÄ-Nummern samt Legende und Honorar. Zudem müssen Arzt und Patient unterschreiben.
Lesen Sie mehr