Abrechnung
Achten Sie auf die Fallstricke in § 12 GOÄ
Mit zusammen zwölf Paragrafen ist die Gebührenordnung für Ärzte zwar eine durchaus überschaubare Rechtsverordnung des Bundes. Für eine korrekte Rechnungsstellung ist § 12 GOÄ mit seinen fünf Absätzen allerdings vollständig einzuhalten. Das ist knifflig.
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