Finanzen
Vorsicht: An- und Verkauf von Immobilien kann steuerpflichtiges Gewerbe sein
So manchem Arzt ist es gelungen, ein beträchtliches Vermögen zu erwirtschaften. In vielen Fällen kommen auch noch Erbschaften dazu. Während die Zinsen auf der Bank lächerlich niedrig sind, boomt der Immobiliensektor. Die Versuchung ist groß, Häuser oder Wohnungen nicht nur zu kaufen, sondern sie mit Gewinn auch wieder abzustoßen. Aber Vorsicht: Der zur Zeit lohnend erscheinende An- und Verkauf von Immobilien kann als ein steuerpflichtiges Gewerbe eingestuft werden.
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