Rechnungswesen
Vorsicht, Steuerfalle: Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen
Hausärzte sind gehalten, mit Pflegeeinrichtungen zusammenzuarbeiten. So will es das Gesetz. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn solch ein Kooperationsvertrag kann zur Steuerfalle für den Arzt werden.
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