Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Aktuelles | Beiträge ab Seite 227

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Medas – Privatabrechnung
Mann mit einem eingegipsten Arm
PKV-Sozialtarife im Überblick

Standardtarif – Basistarif – Notlagentarif

Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif – drei Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung, die oft verwechselt werden, aber völlig unterschiedliche Regelungen haben. Für Arztpraxen ist es entscheidend, die Besonderheiten zu kennen: Von der korrekten Abrechnung über die Vergütungssätze bis hin zur Frage der Behandlungspflicht. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Unterschiede und zeigt, worauf Sie bei der Behandlung und Abrechnung achten müssen.
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Rechnungswesen

Vorsicht! Bei diesen Leistungen gilt Umsatzsteuerpflicht für Ärzte

Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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