Recht
Privatschulgebühren für hochbegabtes Kind als „außergewöhnliche Belastung“?
Wer mit weit überdurchschnittlicher Intelligenz gesegnet ist, hat es im Leben nicht immer leichter, sondern braucht oftmals eine spezielle Förderung. Doch lassen sich die Aufwendungen für Privatschulgebühren als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen? Nein, sagt das Finanzgericht Münster. Das letzte Wort in der Sache ist aber bisher nicht gesprochen.
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