Steuerrecht
Gutachtertätigkeiten im Auftrag des Medizinischen Dienstes sind nicht von der Umsatzsteuer befreit
Ärzte, die als Gutachter arbeiten, müssen aufpassen: Unter Umständen wird auf die entsprechende Leistung die Umsatzsteuer fällig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Steuerbefreiung einer Gutachterin, die im Auftrag des Medizinischen Dienstes tätig wurde, jedenfalls abgelehnt.
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