Rechnungswesen
Minderjährige Patienten: Vorsicht bei Abrechnung über die Verrechnungsstelle
Offene Honorare lassen Niedergelassene vielfach durch eine Verrechnungsstelle eintreiben. Die Gefahren dieses bequemen Verfahrens werden jedoch unterschätzt. Das zeigt auch ein Urteil, dass Ärzte kennen und in ihrer Praxis unbedingt berücksichtigen sollten.
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