Recht
Arzthaftpflicht: Auch im Ruhestand haften sie für Behandlungsschäden
Viele Haftpflichtfälle sind auf Mitverschulden des Patienten zurückzuführen. Gerade Internisten sind davon oft betroffen. Vergessen Sie daher nicht, richtig zu dokumentieren und aufzuklären.
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