Versicherungen
Versicherte dürfen ihren Krankenkassen Anrufe verbieten
Versicherte, die Krankengeld beziehen, werden von ihren Krankenkassen angerufen und zu ihrer Krankheit befragt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weist darauf hin, dass diese telefonische Kontaktaufnahmenur mit Einwilligung der Versicherten zulässig ist.
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