Rechnungswesen
Wie Sie mit Eigenbelegen Betriebsausgaben der Praxis nachweisen
Ohne Quittung oder Beleg geht beim Finanzamt gar nichts? Weit gefehlt: Die Beamten müssen auch Eigenbelege anerkennen. Allerdings sind Sie in der Pflicht, Betriebsausgaben nachzuweisen.
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