Arzthaftungsrecht
Haftungsrecht
Nicht jeder Diagnosefehler ist zugleich ein Behandlungsfehler
Diagnosen bilden die Grundlage jeder ärztlichen Versorgung. Treffen sie nicht zu, sind Behandlungsfehler eine häufige Folge. Dennoch sieht die Rechtsprechung in solchen Konstellationen sehr genau hin, bevor sie einen Arzt quasi automatisch in die Haftung nimmt.
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