Versicherungsrecht
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Kassen müssen bei verspäteter Entscheidung Originalarzneimittel zahlen
Der Gesetzgeber hat Krankenkassen dazu verpflichtet, die Anträge ihrer Kunden schnell zu bearbeiten. Müssen Patienten länger warten, greift die Genehmigungsfiktion: Der Antrag wird als durchgewunken betrachtet. Dies gilt nicht nur für medizinische Maßnahmen wie OPs und Reha-Kuren, sondern auch für die Anforderung bestimmter Medikamente.
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