Steuerrecht
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Ästhetische Behandlungen und Umsatzsteuer: Rechtssicherheit und Dokumentationspflichten
Auch sogenannte Schönheitsoperationen können als Heilbehandlungen gelten. Honorare für solche Eingriffe sind dann von der Umsatzsteuer befreit. Die genauen Voraussetzungen dafür finden sich in einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Überraschend ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
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