Datenschutzrecht
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Was § 25b SGB V für Ihre Praxis bedeutet
Krankenkassen werten Patientendaten aus – ohne Einwilligung
Seit zwei Jahren dürfen gesetzliche Krankenkassen die Abrechnungsdaten ihrer Mitglieder auswerten, um Gesundheitsrisiken zu erkennen und entsprechende Warnungen auszusprechen. Bisher überwiegt allerdings die Skepsis gegenüber diesem Verfahren.
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