Recht
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Arbeitsrecht
Arbeitsverträge mit angestellten Ärzten: Was Sie wirklich beachten sollten
Immer mehr vor allem junge Ärztinnen und Ärzte arbeiten lieber angestellt. Wer als Praxisinhaberin oder -inhaber Ärzte als Arbeitnehmer beschäftigen möchte, sollte sich im Vorfeld genauer mit der Gestaltung des Arbeitsvertrages befassen. Denn neben Arbeitszeiten und Gehalt sollten auch weniger bekannte Aspekte wie die Übernahme von Bereitschaftsdiensten geregelt werden. Und beim Thema Urlaub wird es knifflig.
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