Abrechnung
Ärztliches Gespräch
Die GOP 03230 ist bei Demenz möglich
Das ärztliche Gespräch ist das Herzstück der hausärztlichen Versorgung. Mit der Gebührenordnungsposition 03230 wird diese zentrale Leistung im EBM abgebildet und ist als Einzelleistung neben der Versichertenpauschale oder auch bei weiteren Arzt-Patienten-Kontakten abrechenbar.
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