Medas – Privatabrechnung
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Praxis-Wissen
UV-GOÄ richtig abrechnen
In Deutschland gibt es neben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch die UV-GOÄ, die bei der Abrechnung von erbrachten Leistungen nicht für Privatpatienten, sondern für gesetzlich Versicherte verwendet wird. Die Faktoren für die besondere Heilbehandlung dürfen nur unter bestimmten Bedingungen abgerechnet werden.
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