Rechnungswesen
Rückwirkender Vorsteuerabzug künftig doch erlaubt
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil klar gestellt, dass der rückwirkende Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen doch erlaubt ist. Damit bleiben betroffenen Ärzten Steuernachzahlungen und die dazugehörigen Verzugszinsen erspart. Die genauen Hintergründe des Urteils erläutert Steuerberater Dennis Janz LL.M., Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).
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