Immobilien
Praxis in der eigenen Immobilie und ihre steuerlichen Probleme
Legt sich der Praxisinhaber eine Praxisimmobilie zu, sollte er tunlichst darauf achten an dieser Praxisimmobilie kein Eigentum zu begründen. Diese Aussage hört sich zugegebener Maßen zunächst widersprüchlich an. Soweit er jedoch an der Immobilie, die er zu betrieblichen Zwecken nutzt, Eigentum erwirbt, stellt sie steuerliches Betriebsvermögen dar.
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