Abrechnung
Diabetischer Fuß: Dann dürfen Sie die Behandlung abrechnen
Die Salamitaktik gibt es bei den Extremitäten von Diabetikern immer noch. Noch immer werden mehr Amputationen durchgeführt, als Experten für notwendig halten. Mit der Gebührenordnungsposition 02311 wird die Behandlung des diabetischen Fußes abgerechnet. Wichtig ist, dass man deren Vorgaben genau beachtet.
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