Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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FAQ & Glossar

Fiduziarische Abtretung

Von einer fiduziarischen, beziehungsweise treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten (Gläubiger) zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, etwa zum Zwecke der Einziehung der Forderung. Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, kann der Zessionar mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt der ursprüngliche Zedent der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung
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Sichere Aufbereitung – Entlastung für Praxisteams

Zwischen Anmeldung, Telefon, Assistenz im Behandlungszimmer und organisatorischen Aufgaben bleibt im Praxisalltag kaum Raum für Fehler. Gerade für medizinische Fachangestellte gehört die Instrumentenaufbereitung dennoch zu den sensibelsten und verantwortungsvollsten Aufgaben. Denn hier geht es nicht nur um Hygiene – sondern um Patientensicherheit, Rechtssicherheit und die Qualität der gesamten Praxisorganisation.
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Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement hat seinen Ursprung in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis (Credit & Collect). In Deutschland hat es sich in den achtziger Jahren als praktizierte Unternehmensfunktion etabliert und ist dem Rechnungswesen zugeordnet. Unternehmen gewähren ihren Kunden auf erbrachte Leistungen Kredite, indem sie Zahlungsziele einräumen. Das Forderungsmanagement leitet, gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Kredit- oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Honorarausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität der Praxis jederzeit zu wahren. Immer mehr Praxen übertragen ihr Forderungsmanagement deshalb auf spezialisierte Inkassounternehmen. Durch Outsourcing Ihres Debitoren- oder Forderungsmanagements reduzieren Sie ihre eigenen Personal- und Sachkosten.
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Finanzierungsdauer

Die Finanzierungsdauer für Investitionen sollte sich möglichst über die gleiche Zeit erstrecken wie Abschreibungs- und Nutzungsdauer. Wird eine längere Finanzierungsdauer als die Abschreibungsdauer gewählt, ist der steuerliche Effekt zwar auf den ersten Blick positiv (Abschreibung zunächst höher als die Kosten). Dies führt aber später zu Problemen, wenn der Abschreibungsvorteil “verfrühstückt” ist. Wählt der Praxisinhaber eine längere Finanzierungsdauer als die durchschnittliche Nutzungsdauer, werden gegebenenfalls neue Finanzierungskosten für eine Ersatzanschaffung fällig, während noch Raten fürs alte Gerät zu zahlen sind. Merke: Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer = Finanzierungsdauer
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In Kooperation mit Medas
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Transparenz, Rechtssicherheit und Zufriedenheit

Woran erkenne ich eine gute Privatabrechnung? Die 8 wichtigsten Qualitätsmerkmale für Ihre Praxis

Eine sorgfältige und korrekte Privatabrechnung ist für jede Praxis essenziell. Sie entscheidet nicht nur über die Wirtschaftlichkeit einer Praxis, sondern auch über Transparenz, Rechtssicherheit und die Zufriedenheit der Patienten. Doch woran erkennt man eigentlich, ob die Privatabrechnung wirklich gut ist – egal, ob sie intern erfolgt oder von einem externen Dienstleister übernommen wird? Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Qualitätsmerkmale, gibt Orientierung und liefert eine praktische Checkliste für den Alltag.
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In Kooperation mit Docmedico
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Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen

Künstliche Intelligenz (KI) nimmt in unserem Alltag eine zunehmend bedeutende Rolle ein und prägt zahlreiche Lebensbereiche. Auch im Gesundheitswesen gewinnt ihr Einsatz stetig an Relevanz. Durch innovative Technologien eröffnen sich neue Möglichkeiten zur Unterstützung medizinischer Prozesse. Dieser Artikel beleuchtet näher, in welchen konkreten Bereichen KI im Gesundheitswesen eingesetzt werden kann und welches Potenzial sich daraus ergibt.
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Festbeträge

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden. In den Gruppen sollen Arzneimittel zusammengefasst werden mit _ denselben Wirkstoffen _ pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen _ therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen. Unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die Arzneimittelgruppen müssen gewährleisten, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neu ist oder die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmen die Festbeträge. Die Preise der pharmazeutischen Unternehmen unterschreiten die Festbeträge vielfach.
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