Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Fakturierung bezeichnet den Vorgang der Rechnungsstellung durch den Praxisinhaber oder eine von ihm hiermit beauftragte Stelle. Zum wesentlichen Inhalt einer Rechnung gehören Empfängeradresse, Zeichen und Datum der Behandlung, Nummer und Datum, Bezeichnung der Leistung, Einzel-, Gesamtund Endpreis, Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen. Die Rechnung sollte möglichst kurzfristig nach der Leistung erfolgen, um einen entsprechend rascheren Ausgleich des Forderungsbetrags zu erreichen.
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Fiduziarische Abtretung

Von einer fiduziarischen, beziehungsweise treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten (Gläubiger) zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, etwa zum Zwecke der Einziehung der Forderung. Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, kann der Zessionar mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt der ursprüngliche Zedent der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung
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Ärztin mit Sparschwein
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Wirtschaftlichkeit trifft Zeitersparnis

Zu TysabriTM (Natalizumab) liegen mittlerweile Langzeitdaten über 15 Jahre vor.(1) Seit März 2021 ist neben der intravenösen Infusion zusätzlich die subkutane Verabreichungsform zugelassen, die laut Real-World-Daten eine Zeitersparnis von durchschnittlich 1,5 Stunden bieten kann.(2-4),a Im September 2023 erhielt ein erstes Natalizumab-Biosimilar als intravenöse Infusion eine Zulassung.(5) Die wirtschaftliche Verordnung von TysabriTM ist bei existierenden Rabattverträgen seit 2019 sichergestellt und dies gilt auch weiterhin.(6)
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Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement hat seinen Ursprung in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis (Credit & Collect). In Deutschland hat es sich in den achtziger Jahren als praktizierte Unternehmensfunktion etabliert und ist dem Rechnungswesen zugeordnet. Unternehmen gewähren ihren Kunden auf erbrachte Leistungen Kredite, indem sie Zahlungsziele einräumen. Das Forderungsmanagement leitet, gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Kredit- oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Honorarausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität der Praxis jederzeit zu wahren. Immer mehr Praxen übertragen ihr Forderungsmanagement deshalb auf spezialisierte Inkassounternehmen. Durch Outsourcing Ihres Debitoren- oder Forderungsmanagements reduzieren Sie ihre eigenen Personal- und Sachkosten.
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Finanzierungsdauer

Die Finanzierungsdauer für Investitionen sollte sich möglichst über die gleiche Zeit erstrecken wie Abschreibungs- und Nutzungsdauer. Wird eine längere Finanzierungsdauer als die Abschreibungsdauer gewählt, ist der steuerliche Effekt zwar auf den ersten Blick positiv (Abschreibung zunächst höher als die Kosten). Dies führt aber später zu Problemen, wenn der Abschreibungsvorteil “verfrühstückt” ist. Wählt der Praxisinhaber eine längere Finanzierungsdauer als die durchschnittliche Nutzungsdauer, werden gegebenenfalls neue Finanzierungskosten für eine Ersatzanschaffung fällig, während noch Raten fürs alte Gerät zu zahlen sind. Merke: Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer = Finanzierungsdauer
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Fixkosten

Fixkosten sind jene Kosten, die nicht unmittelbar von der Auslastung einer Praxis oder eines Gerätes abhängen. Sie können unterteilt werden in absolut fixe Kosten und sprungfixe Kosten. Absolute Fixkosten entstehen durch die reine Existenz der Arztpraxis und fallen selbst dann an, wenn überhaupt nichts geleistet wird (Miete, Versicherungen, Telefongrundgebühr). Das Praxispersonal gehört zu den sprungfixen Kosten, die abhängig vom Bedarf von einem fixen Niveau (Gehalt für 3 Helferinnen) auf ein nächstes springen (Gehalt für 4 Helferinnen) und dort bis zur nächsten Veränderung konstant bleiben. Manchmal werden Fixkosten auch als unveränderbare Kosten bezeichnet, was nicht ganz richtig ist, denn der Arzt kann zu günstigeren Versicherungen wechseln oder auch mit seinem Vermieter neu verhandeln. Merke: Fixkosten sind nicht unveränderbar!
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Festbeträge

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden. In den Gruppen sollen Arzneimittel zusammengefasst werden mit _ denselben Wirkstoffen _ pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen _ therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen. Unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die Arzneimittelgruppen müssen gewährleisten, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neu ist oder die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmen die Festbeträge. Die Preise der pharmazeutischen Unternehmen unterschreiten die Festbeträge vielfach.
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