Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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Fakturierung bezeichnet den Vorgang der Rechnungsstellung durch den Praxisinhaber oder eine von ihm hiermit beauftragte Stelle. Zum wesentlichen Inhalt einer Rechnung gehören Empfängeradresse, Zeichen und Datum der Behandlung, Nummer und Datum, Bezeichnung der Leistung, Einzel-, Gesamtund Endpreis, Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen. Die Rechnung sollte möglichst kurzfristig nach der Leistung erfolgen, um einen entsprechend rascheren Ausgleich des Forderungsbetrags zu erreichen.
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FAQ & Glossar

Fiduziarische Abtretung

Von einer fiduziarischen, beziehungsweise treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten (Gläubiger) zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, etwa zum Zwecke der Einziehung der Forderung. Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, kann der Zessionar mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt der ursprüngliche Zedent der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung
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FAQ & Glossar

Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement hat seinen Ursprung in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis (Credit & Collect). In Deutschland hat es sich in den achtziger Jahren als praktizierte Unternehmensfunktion etabliert und ist dem Rechnungswesen zugeordnet. Unternehmen gewähren ihren Kunden auf erbrachte Leistungen Kredite, indem sie Zahlungsziele einräumen. Das Forderungsmanagement leitet, gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Kredit- oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Honorarausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität der Praxis jederzeit zu wahren. Immer mehr Praxen übertragen ihr Forderungsmanagement deshalb auf spezialisierte Inkassounternehmen. Durch Outsourcing Ihres Debitoren- oder Forderungsmanagements reduzieren Sie ihre eigenen Personal- und Sachkosten.
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FAQ & Glossar

Finanzierungsdauer

Die Finanzierungsdauer für Investitionen sollte sich möglichst über die gleiche Zeit erstrecken wie Abschreibungs- und Nutzungsdauer. Wird eine längere Finanzierungsdauer als die Abschreibungsdauer gewählt, ist der steuerliche Effekt zwar auf den ersten Blick positiv (Abschreibung zunächst höher als die Kosten). Dies führt aber später zu Problemen, wenn der Abschreibungsvorteil “verfrühstückt” ist. Wählt der Praxisinhaber eine längere Finanzierungsdauer als die durchschnittliche Nutzungsdauer, werden gegebenenfalls neue Finanzierungskosten für eine Ersatzanschaffung fällig, während noch Raten fürs alte Gerät zu zahlen sind. Merke: Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer = Finanzierungsdauer
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Wie Arztpraxen mit Telefonie und KI dem Fachkräftemangel begegnen

Die Herausforderung ist klar: Die Zahl der Patientenkontakte steigt, das Personal wird knapper. Arztpraxen stehen zunehmend unter Druck, ihren Betrieb mit begrenzten Ressourcen aufrechtzuerhalten. Viele suchen deshalb nach Wegen, den Praxisalltag effizienter zu organisieren. Ein Schlüssel liegt in der intelligenten Verknüpfung von moderner Kommunikationstechnologie – vor allem der Telefonie – mit digitalen Tools wie KI-basierten Assistenzsystemen.
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Standortanalyse für die Arztpraxis

Die Wahl des Standorts entscheidet über die Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis mit. Eine Standortanalyse hilft dabei, den passenden Ort für Ihre Praxis zu finden. Bei Fach- wie Hausärzten spielt natürlich die Bedarfsplanung der KV eine Rolle – in Regionen mit Zulassungsbeschränkung ist die Wahl eines neuen Standorts meist nur in Form einer Praxisübernahme möglich oder bedingt andere Niederlassungsformen wie etwa Jobsharing.
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FAQ & Glossar

Festbeträge

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden. In den Gruppen sollen Arzneimittel zusammengefasst werden mit _ denselben Wirkstoffen _ pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen _ therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen. Unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die Arzneimittelgruppen müssen gewährleisten, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neu ist oder die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmen die Festbeträge. Die Preise der pharmazeutischen Unternehmen unterschreiten die Festbeträge vielfach.
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