Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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Fiduziarische Abtretung

Von einer fiduziarischen, beziehungsweise treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten (Gläubiger) zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, etwa zum Zwecke der Einziehung der Forderung. Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, kann der Zessionar mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt der ursprüngliche Zedent der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung
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Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement hat seinen Ursprung in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis (Credit & Collect). In Deutschland hat es sich in den achtziger Jahren als praktizierte Unternehmensfunktion etabliert und ist dem Rechnungswesen zugeordnet. Unternehmen gewähren ihren Kunden auf erbrachte Leistungen Kredite, indem sie Zahlungsziele einräumen. Das Forderungsmanagement leitet, gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Kredit- oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Honorarausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität der Praxis jederzeit zu wahren. Immer mehr Praxen übertragen ihr Forderungsmanagement deshalb auf spezialisierte Inkassounternehmen. Durch Outsourcing Ihres Debitoren- oder Forderungsmanagements reduzieren Sie ihre eigenen Personal- und Sachkosten.
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Finanzierungsdauer

Die Finanzierungsdauer für Investitionen sollte sich möglichst über die gleiche Zeit erstrecken wie Abschreibungs- und Nutzungsdauer. Wird eine längere Finanzierungsdauer als die Abschreibungsdauer gewählt, ist der steuerliche Effekt zwar auf den ersten Blick positiv (Abschreibung zunächst höher als die Kosten). Dies führt aber später zu Problemen, wenn der Abschreibungsvorteil “verfrühstückt” ist. Wählt der Praxisinhaber eine längere Finanzierungsdauer als die durchschnittliche Nutzungsdauer, werden gegebenenfalls neue Finanzierungskosten für eine Ersatzanschaffung fällig, während noch Raten fürs alte Gerät zu zahlen sind. Merke: Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer = Finanzierungsdauer
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Colchicin in der kardiovaskulären Sekundärprävention

IQWiG sieht Anhaltspunkt für Zusatznutzen für COLXI® (Colchicin 0,5 mg, 1 x tgl.) bei Patient:innen nach Myokardinfarkt

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung für COLXI® (Colchicin 0,5 mg, 1 x tgl.), das zur Reduktion des Risikos ischämischer kardiovaskulärer Ereignisse bei erwachsenen Patient:innen nach Myokardinfarkt zusätzlich zur Standardtherapie zugelassen ist,1 einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt.2 Mit COLXI® steht in Deutschland seit März 2026 eine Sekundärprophylaxe nach einem Myokardinfarkt zur Verfügung, die erstmals gezielt die kardiovaskuläre Inflammation adressiert.1
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Festbeträge

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden. In den Gruppen sollen Arzneimittel zusammengefasst werden mit _ denselben Wirkstoffen _ pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen _ therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen. Unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die Arzneimittelgruppen müssen gewährleisten, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neu ist oder die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmen die Festbeträge. Die Preise der pharmazeutischen Unternehmen unterschreiten die Festbeträge vielfach.
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