Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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FAQ & Glossar

Fiduziarische Abtretung

Von einer fiduziarischen, beziehungsweise treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten (Gläubiger) zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, etwa zum Zwecke der Einziehung der Forderung. Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, kann der Zessionar mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt der ursprüngliche Zedent der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung
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Pflanzliche Therapieoption bei reduzierter Belastbarkeit

NEU: Adaptoplex® – Packt die Erschöpfung mit der Wurzel

Müdigkeit, verminderte Leistungsfähigkeit und allgemeine Schwäche gehören zu den häufigen Beschwerdebildern in der ärztlichen Versorgung. Die Ursachen sind oft komplex und reichen von anhaltender Belastung im Alltag bis hin zu hormonellen Veränderungen. Entsprechend wächst der Bedarf an gut verträglichen, ergänzenden Therapieoptionen. Mit Adaptoplex® hat die BEH Pharma GmbH ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel auf den Markt gebracht, das zur Behandlung von Erschöpfungszuständen wie Müdigkeit und Schwäche eingesetzt wird. Der enthaltene Wirkstoff ist ein Trockenextrakt aus der Taigawurzel (Eleutherococcus senticosus).
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Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement hat seinen Ursprung in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis (Credit & Collect). In Deutschland hat es sich in den achtziger Jahren als praktizierte Unternehmensfunktion etabliert und ist dem Rechnungswesen zugeordnet. Unternehmen gewähren ihren Kunden auf erbrachte Leistungen Kredite, indem sie Zahlungsziele einräumen. Das Forderungsmanagement leitet, gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Kredit- oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Honorarausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität der Praxis jederzeit zu wahren. Immer mehr Praxen übertragen ihr Forderungsmanagement deshalb auf spezialisierte Inkassounternehmen. Durch Outsourcing Ihres Debitoren- oder Forderungsmanagements reduzieren Sie ihre eigenen Personal- und Sachkosten.
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Finanzierungsdauer

Die Finanzierungsdauer für Investitionen sollte sich möglichst über die gleiche Zeit erstrecken wie Abschreibungs- und Nutzungsdauer. Wird eine längere Finanzierungsdauer als die Abschreibungsdauer gewählt, ist der steuerliche Effekt zwar auf den ersten Blick positiv (Abschreibung zunächst höher als die Kosten). Dies führt aber später zu Problemen, wenn der Abschreibungsvorteil “verfrühstückt” ist. Wählt der Praxisinhaber eine längere Finanzierungsdauer als die durchschnittliche Nutzungsdauer, werden gegebenenfalls neue Finanzierungskosten für eine Ersatzanschaffung fällig, während noch Raten fürs alte Gerät zu zahlen sind. Merke: Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer = Finanzierungsdauer
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Patientenzufriedenheit: Wie Sie sie steigern – und ihre wirtschaftliche Bedeutung

Patientenzufriedenheit gilt vielen als weiches Thema – als etwas, das begrüßt wird, aber nicht aktiv gesteuert. Dabei entscheidet sie mit darüber, wie viele Patienten wiederkommen, weiterempfehlen und gut bewerten. Damit wird sie zu einer betriebswirtschaftlichen Größe und nicht zu einer reinen Servicefrage. Dieser Leitfaden zeigt, woran Zufriedenheit hängt, wie sie sich messen lässt und welche Stellschrauben den größten wirtschaftlichen Effekt haben.
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Lächelnder Arzt

Rettet KI die ambulante Versorgung? Eine 69.000-Euro-Rechnung

Niedergelassene Ärzte arbeiten 52 Stunden pro Woche, ihre Reinerträge sinken trotz Honorarerhöhung um 1,7 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was Künstliche Intelligenz an dieser Schieflage tatsächlich ändern kann. Eine einfache Rechnung zeigt: Allein der Dokumentationsaufwand lässt sich in vielen Praxen halbieren – mit messbaren Folgen für Wirtschaftlichkeit und Arbeitszeit.
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Festbeträge

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden. In den Gruppen sollen Arzneimittel zusammengefasst werden mit _ denselben Wirkstoffen _ pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen _ therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen. Unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die Arzneimittelgruppen müssen gewährleisten, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neu ist oder die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmen die Festbeträge. Die Preise der pharmazeutischen Unternehmen unterschreiten die Festbeträge vielfach.
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