Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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Docmedico Rezeption

Die Online-Rezeption revolutioniert den Praxisalltag – effizient, sicher, entlastend

Im stressigen Alltag medizinischer Einrichtungen zählt jede Minute – ob am Telefon, im E-Mail-Postfach oder am Empfangsschalter. Während das Personal zwischen administrativen Aufgaben und Patientenbetreuung jongliert, leidet nicht selten die Effizienz, Servicequalität und letztlich auch die Zufriedenheit von Team und Patient:innen. Genau hier setzt die Online-Rezeption by Docmedico an – mit einer digitalen Lösung, die Praxisprozesse neu denkt.
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Wirtschaftlichkeitsgebot im Gesundheitswesen: Bedeutung und Auswirkungen für die ärztliche Praxis

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein zentrales Steuerungsprinzip in der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es verpflichtet Ärztinnen und Ärzte dazu, bei der Verordnung und Erbringung medizinischer Leistungen sparsam, zweckmäßig und notwendig zu handeln. Ziel ist es, die finanziellen Mittel der Solidargemeinschaft effizient einzusetzen – ohne dabei die medizinische Qualität oder Versorgungsgerechtigkeit zu gefährden.
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db HealthCare – Unsere Expertise für Ihren Erfolg
Familie auf dem Land

Gute Gründe für eine Hausarzt­praxis auf dem Land

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, eine Landarztpraxis zu eröffnen? Es könnte sich lohnen. Von staatlichen Förderprogrammen bis hin zu kreativen Unterstützungsmodellen wird für angehende Medizinerinnen und Mediziner sowie junge Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Regionen vielerorts der rote Teppich ausgerollt. Noch nie waren die finanziellen Rahmenbedingungen so attraktiv. Das sind die Schritte zur eigenen Praxis auf dem Land.
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Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bezieht sich auf alle Maßnahmen des Arztes in der vertragsärztlichen Versorgung. Dies gilt für die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise, die Verordnungen (Arznei- und Heilmittel, Sprechstundenbedarf und Hilfsmittel), die Häufigkeit von Überweisungen, Krankenhauseinweisungen und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sowie die Häufigkeit und den Umfang sonstiger veranlasster Leistungen, insbesondere aufwändiger medizinisch-technischer Leistungen (§ 106 Abs. 2 SGB V).
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