Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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Studie bestätigt dualen Wirkmechanismus bei LUTS/BPH

Die im internationalen Open-Access-Journal Pharmaceuticals veröffentlichte In-vitro-Studie zu APOPROSTAT® forte liefert neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkweise hochkonzentrierter Phytosterole bei benigner Prostatahyperplasie (BPH).1 Zentrale Angriffspunkte medikamentöser Behandlung der BPH sind der erhöhte Muskeltonus in Prostata und Blase sowie die Zellhyperplasie infolge der Proliferation von Prostatastroma- und glatten Muskelzellen.
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FAQ & Glossar
 2 Min|

Wirtschaftlichkeitsgebot im Gesundheitswesen: Bedeutung und Auswirkungen für die ärztliche Praxis

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein zentrales Steuerungsprinzip in der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es verpflichtet Ärztinnen und Ärzte dazu, bei der Verordnung und Erbringung medizinischer Leistungen sparsam, zweckmäßig und notwendig zu handeln. Ziel ist es, die finanziellen Mittel der Solidargemeinschaft effizient einzusetzen – ohne dabei die medizinische Qualität oder Versorgungsgerechtigkeit zu gefährden.
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Hepatitis A: 3 Kasuistiken zeigen, warum Prävention Priorität haben muss

Hepatitis A (HAV) ist eine der ältesten bekannten Virushepatitiden1 – und zugleich eine der am meisten unterschätzten. Denn: Verbesserte Hygienebedingungen haben in Europa und Nordamerika zwar zu einem deutlichen Rückgang der Erkrankungen geführt, gleichzeitig jedoch den Anteil nicht immuner Personen erhöht.2 Dadurch besteht insbesondere bei Reisen in Endemiegebiete oder beim Konsum kontaminierter Lebensmittel weiterhin ein relevantes Infektionsrisiko.
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FAQ & Glossar
 1 Min|

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bezieht sich auf alle Maßnahmen des Arztes in der vertragsärztlichen Versorgung. Dies gilt für die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise, die Verordnungen (Arznei- und Heilmittel, Sprechstundenbedarf und Hilfsmittel), die Häufigkeit von Überweisungen, Krankenhauseinweisungen und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sowie die Häufigkeit und den Umfang sonstiger veranlasster Leistungen, insbesondere aufwändiger medizinisch-technischer Leistungen (§ 106 Abs. 2 SGB V).
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