Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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In Kooperation mit Medas
Medas – Privatabrechnung
Mann am Laptop mit Rechnungen
Transparenz, Rechtssicherheit und Zufriedenheit

Woran erkenne ich eine gute Privatabrechnung? Die 8 wichtigsten Qualitätsmerkmale für Ihre Praxis

Eine sorgfältige und korrekte Privatabrechnung ist für jede Praxis essenziell. Sie entscheidet nicht nur über die Wirtschaftlichkeit einer Praxis, sondern auch über Transparenz, Rechtssicherheit und die Zufriedenheit der Patienten. Doch woran erkennt man eigentlich, ob die Privatabrechnung wirklich gut ist – egal, ob sie intern erfolgt oder von einem externen Dienstleister übernommen wird? Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Qualitätsmerkmale, gibt Orientierung und liefert eine praktische Checkliste für den Alltag.
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Wirtschaftlichkeitsgebot im Gesundheitswesen: Bedeutung und Auswirkungen für die ärztliche Praxis

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein zentrales Steuerungsprinzip in der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es verpflichtet Ärztinnen und Ärzte dazu, bei der Verordnung und Erbringung medizinischer Leistungen sparsam, zweckmäßig und notwendig zu handeln. Ziel ist es, die finanziellen Mittel der Solidargemeinschaft effizient einzusetzen – ohne dabei die medizinische Qualität oder Versorgungsgerechtigkeit zu gefährden.
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In Kooperation mit Docmedico
Docmedico
Lächelnde Ärztin mit Tablet im Patientengespräch

Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen

Künstliche Intelligenz (KI) nimmt in unserem Alltag eine zunehmend bedeutende Rolle ein und prägt zahlreiche Lebensbereiche. Auch im Gesundheitswesen gewinnt ihr Einsatz stetig an Relevanz. Durch innovative Technologien eröffnen sich neue Möglichkeiten zur Unterstützung medizinischer Prozesse. Dieser Artikel beleuchtet näher, in welchen konkreten Bereichen KI im Gesundheitswesen eingesetzt werden kann und welches Potenzial sich daraus ergibt.
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Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bezieht sich auf alle Maßnahmen des Arztes in der vertragsärztlichen Versorgung. Dies gilt für die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise, die Verordnungen (Arznei- und Heilmittel, Sprechstundenbedarf und Hilfsmittel), die Häufigkeit von Überweisungen, Krankenhauseinweisungen und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sowie die Häufigkeit und den Umfang sonstiger veranlasster Leistungen, insbesondere aufwändiger medizinisch-technischer Leistungen (§ 106 Abs. 2 SGB V).
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