Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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Praxiswissen für MFA - MediTeam
Freestyle Libre

Ihr einfacher Weg zur Verordnung von FreeStyle Libre

Unübersichtliche Verordnungsprozesse? Nicht mit libre-rezept.de! Das digitale Rezept-Tool unterstützt Sie Schritt für Schritt bei allen notwendigen kassenspezifischen Anforderungen für die Verordnung eines FreeStyle Libre Messsystems – strukturiert, zeitsparend und praxisnah. So können Sie die Rezeptqualität erhöhen und mögliche Rückfragen oder Ablehnungen von Krankenkassen entgegenwirken.
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FAQ & Glossar

Wirtschaftlichkeitsgebot im Gesundheitswesen: Bedeutung und Auswirkungen für die ärztliche Praxis

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein zentrales Steuerungsprinzip in der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es verpflichtet Ärztinnen und Ärzte dazu, bei der Verordnung und Erbringung medizinischer Leistungen sparsam, zweckmäßig und notwendig zu handeln. Ziel ist es, die finanziellen Mittel der Solidargemeinschaft effizient einzusetzen – ohne dabei die medizinische Qualität oder Versorgungsgerechtigkeit zu gefährden.
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2.000 I.E. Vitamin D pro Tag sind wirksam

Eine Unterversorgung mit Vitamin D ist in der Allgemeinbevölkerung weit verbreitet. Wie kann diese Versorgungslücke geschlossen werden? Aktuelle Studiendaten sprechen für eine Supplementierung mit täglich 2.000 I.E. Vitamin D. Dabei wurden keine relevanten Sicherheitsbedenken festgestellt2 . Mit diesen neuen Daten können Ärzte ihre Patientinnen und Patienten über die adäquate Versorgung mit Vitamin D beraten.
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FAQ & Glossar

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bezieht sich auf alle Maßnahmen des Arztes in der vertragsärztlichen Versorgung. Dies gilt für die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise, die Verordnungen (Arznei- und Heilmittel, Sprechstundenbedarf und Hilfsmittel), die Häufigkeit von Überweisungen, Krankenhauseinweisungen und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sowie die Häufigkeit und den Umfang sonstiger veranlasster Leistungen, insbesondere aufwändiger medizinisch-technischer Leistungen (§ 106 Abs. 2 SGB V).
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In Kooperation mit Docmedico