Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Kennzahlen

Mit Kennzahlen erleichtert sich der Praxisinhaber die Analyse des wirtschaftlichen Zustands einer Praxis. Sie lassen sich einteilen in Grundzahlen oder absolute Zahlen (z. B. Gewinn, Verlust, Schulden) und in Verhältniszahlen (z. B. Umsatz je Praxisstunde, Umsatz je Mitarbeiter, Sofortliquidität). Kennzahlen können eine hohe Aussagekraft besitzen und klar anzeigen, in welcher Situation eine Praxis ist. Sie dienen der Praxisleitung zur Entscheidungsfindung, um frühzeitig entsprechende Weichen stellen zu können. Zum anderen können sie für Betriebsvergleiche (Benchmarking) herangezogen werden.
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Lächelnder Arzt

Zahlen, bitte: Rettet Künstliche Intelligenz die ambulante Versorgung?

Trotz Honorar-Erhöhung um 1,7 Milliarden Euro: Niedergelassene Ärzte in Deutschland blicken sorgenvoll in die Zukunft.* Und doch gibt es ein Versprechen, dass die Freude an der eigenen Praxis zurückbringen soll: Künstliche Intelligenz. Was KI heute für ausgewogene Arbeitszeiten leistet und wie sie Praxen bis zu 69.000 Euro im Jahr sparen könnte, darüber geben erste Erfahrungen von Ärzten Aufschluss.
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Kontenrahmen

Ein Kontenrahmen legt fest, wie Geschäftsvorfälle verbucht werden. Dazu geben sie Kontenklassen, Kontengruppen und einzelne Konten vor. Je genauer der Kontenrahmen auf die Eigenheiten einer Praxis zugeschnitten ist, desto genauere und bessere Informationen kann der Arzt aus seiner Buchführung erhalten. Für Ärzte, die ihre Abschlüsse über den Steuerberater laufen lassen, gibt es von deren Rechenzentrum (DATEV) einen Kontenrahmen (SKR 81), der auf die Besonderheiten von Arztpraxen zugeschnitten ist.
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Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit, auch Überziehungskredit oder Dispositionskredit genannt, gibt dem Inhaber eines Bankkontos die Möglichkeit, bis zu einer vereinbarten Summe sein Konto zu überziehen. Immer mehr Praxen nutzen dies zur Zwischenfinanzierung, wenn Gehälter fällig werden, aber größere Zahlungen noch ausstehen. Der Zinssatz für den Kontokorrentkredit richtet sich meist nach aktuellen Marktzinsen, ist jedoch in der Regel hoch kalkuliert. Die Zinsen werden aber nur für den tatsächlich genutzten Betrag fällig, der mit jeder Einzahlung auf dem Konto wieder sinkt.
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Ärzte im Gespräch

New Work in der Arztpraxis

„New Work“ ist ein Begriff, der aktuell viel im Umlauf ist. Während den einen dabei ein Funkeln in die Augen kommt, führt es bei anderen dazu, dass sich die Fußnägel hochrollen. Doch die Arbeitswelt ändert sich und es lohnt sich zumindest mal zu fragen, ob die eigene Praxis dies auch tut und wie? New Work umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Wir bieten einen Überblick und Beispiele für ganz konkrete Maßnahmen.
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Kredit

Der Kredit ist meistens die zeitweilige Überlassung von Geld durch einen Kreditgeber (Gläubiger). Der Kreditnehmer (Schuldner) verpflichtet sich zur Rückzahlung des Kredits einschließlich Zinsen bis zu einem bestimmten Datum. Kredite unterscheiden sich in den Kreditkosten und Kreditbedingungen (z. B. Zweckbindung, Rückzahlungsfristen, Tilgungshöhen und Zinssätzen). Wie teuer ein Kredit unterm Strich wirklich ist, lässt sich ermitteln, indem die Gesamtsumme der Gebühren, Raten und Zinszahlungen bis zur vollständigen Rückzahlung addiert werden. Kreditgeber überprüfen vor der Gewährung eines Kredits in der Regel auch die Bonität des Kreditnehmers.
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Kassenärztliche Vereinigungen (KVen)

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen wie eine Behörde gegenüber ihren Mitgliedern hoheitliche Aufgaben wahr. Eine wesentliche Aufgabe der KVen ist die Sicherstellung der ambulanten Versorgung für die gesetzlich krankenversicherte Bevölkerung. Darüber hinaus haben die KVen Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung. In diesem Zusammenhang ist auch der gesetzlich verordnete Nachweis über die Fortbildung zu sehen, der künftig alle fünf Jahre gegenüber der KV erbracht werden muss. Der Fortbildungsnachweis kann durch die Zertifikate der Landesärztekammern oder durch andere anerkannte Zertifikate erbracht werden.
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