Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Die Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse werden durch Geschäftsstellen unterstützt. Die Geschäftsstelle wird in der KV errichtet, bei einem Landesverband der Krankenkassen oder einer Arbeitsgemeinschaft im Land. Über die Ausstattung der Geschäftsstelle mit Sachmitteln, die Einstellung des Personals und die Inhalte und Abläufe ihrer Tätigkeit entscheiden der Prüfungs- und der Beschwerdeausschuss gemeinsam. Die Kosten der Geschäftsstelle tragen KV und Krankenkassen je zur Hälfte.
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Gerichtskosten

Gerichtskosten sind die Gebühren, die im Rahmen der Tätigkeit der Gerichte in einem gerichtlichen Verfahren oder im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit entstehen. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist aus wirtschaftlichen Gründen erst ab einer offenen Forderung von etwa 100 Euro sinnvoll, da die Kosten des Mahnverfahrens ansonsten die Forderungshöhe übersteigen und vom Arzt zu tragen sind, falls vom Patienten nichts zu holen ist. So hoch sind die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens bei Beauftragung eines Anwalts.
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Wirtschaftlichkeit trifft Zeitersparnis

Zu TysabriTM (Natalizumab) liegen mittlerweile Langzeitdaten über 15 Jahre vor.(1) Seit März 2021 ist neben der intravenösen Infusion zusätzlich die subkutane Verabreichungsform zugelassen, die laut Real-World-Daten eine Zeitersparnis von durchschnittlich 1,5 Stunden bieten kann.(2-4),a Im September 2023 erhielt ein erstes Natalizumab-Biosimilar als intravenöse Infusion eine Zulassung.(5) Die wirtschaftliche Verordnung von TysabriTM ist bei existierenden Rabattverträgen seit 2019 sichergestellt und dies gilt auch weiterhin.(6)
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Gewinn

Gewinne ergeben sich als Unterschied zwischen Aufwand und Ertrag, entweder als Periodengewinn (auf einen bestimmten Zeitraum bezogen) oder als Stückgewinn (z. B. bezogen auf eine Leistungseinheit, Untersuchung, Therapie). Der Gewinn hat als Kennzahl eine relativ geringe Aussagekraft, solange kein Bezug zu anderen Größen hergestellt wird (z. B. der Höhe des Kapitals, das zur Erzielung des Gewinns diente, der eingesetzten Zeit oder der eingegangenen Risiken). Der Gewinn lässt sich aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) als Betriebsergebnis in der letzten Zeile ablesen. Meist muss dieser Wert noch um die Abschreibungen korrigiert werden, weil die oft erst am Ende des Jahres vom Steuerberater zugebucht werden.
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Geräte-Leistungen

Nach Erfahrungen vieler Praxen können technische IGeL-Leistungen besonders lukrativ sein, zum Beispiel Knochendichtemessungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen nur bei bestimmten Indikationen übernehmen. Wichtig ist aber, die Kosten für die Anschaffung und Wartung der erforderlichen Geräte genau zu kalkulieren, das Praxisteam in den Leistungen zu schulen und möglichst genau abzuschätzen, wie viele Untersuchungen oder Behandlungen die Praxis anbieten wird. Gute Erfahrungen haben viele Praxen damit gemacht, sich teure Geräte gemeinsam anzuschaffen.
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Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG)

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG): Im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) werden die Ärzte unter anderem motiviert, bevorzugt Arzneimittel zu verordnen, deren Wirtschaftlichkeit verbessert wird durch Preisvereinbarungen der Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen. So bleiben diese Verordnungen bei der Bonus-Malus-Regelung und in der Wirtschaftlichkeitsprüfung unberücksichtigt.
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Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneiversorgung (AVWG)

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneiversorgung (AVWG) wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen verpflichtet, für Arzneimittel in verordnungsstarken Anwendungsgebieten Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) vorzugeben. Werden diese Vorgaben überschritten, soll dem Vertragsarzt das Honorar gekürzt werden (Bonus- Malus-Regelung). Als verordnungsstarke Arzneimittelgruppen und Leitsubstanzen wurden festgelegt: _ Statine (Simvastatin) _ Selektive Betablocker (Bisoprolol) _ Triptane (Sumatriptan) _ Biphosphonate (Alendronsäure) _ Alpha-1-Blocker (Tamsulosin) _ Selektive Serotoninwiederaufnahmehemmer (Citalopram) Diese gesetzlichen Regelungen können durch Vereinbarungen zwischen KVen und Krankenkassen ersetzt werden, die ebenfalls die Wirtschaftlichkeit verbessern und die gewährleisten, dass Mehrkosten beim Nichteinhalten der vereinbarten Ziele ausgeglichen werden.
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GKV-Modernisierungsgesetz

Seit In-Kraft-Treten des GKV-Modernisierungsgesetzes Anfang 2004 sind alle Vertragsärzte gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig fachlich fortzubilden und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung alle fünf Jahre einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (§ 95d SGB V). Auch Fachärzte an Krankenhäusern sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Der Gesetzgeber fordert, dass jeder Arzt innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erwirbt.
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