Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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FAQ & Glossar
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Geschäftsstelle

Die Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse werden durch Geschäftsstellen unterstützt. Die Geschäftsstelle wird in der KV errichtet, bei einem Landesverband der Krankenkassen oder einer Arbeitsgemeinschaft im Land. Über die Ausstattung der Geschäftsstelle mit Sachmitteln, die Einstellung des Personals und die Inhalte und Abläufe ihrer Tätigkeit entscheiden der Prüfungs- und der Beschwerdeausschuss gemeinsam. Die Kosten der Geschäftsstelle tragen KV und Krankenkassen je zur Hälfte.
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Hepatitis A: 3 Kasuistiken zeigen, warum Prävention Priorität haben muss

Hepatitis A (HAV) ist eine der ältesten bekannten Virushepatitiden1 – und zugleich eine der am meisten unterschätzten. Denn: Verbesserte Hygienebedingungen haben in Europa und Nordamerika zwar zu einem deutlichen Rückgang der Erkrankungen geführt, gleichzeitig jedoch den Anteil nicht immuner Personen erhöht.2 Dadurch besteht insbesondere bei Reisen in Endemiegebiete oder beim Konsum kontaminierter Lebensmittel weiterhin ein relevantes Infektionsrisiko.
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Gerichtskosten

Gerichtskosten sind die Gebühren, die im Rahmen der Tätigkeit der Gerichte in einem gerichtlichen Verfahren oder im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit entstehen. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist aus wirtschaftlichen Gründen erst ab einer offenen Forderung von etwa 100 Euro sinnvoll, da die Kosten des Mahnverfahrens ansonsten die Forderungshöhe übersteigen und vom Arzt zu tragen sind, falls vom Patienten nichts zu holen ist. So hoch sind die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens bei Beauftragung eines Anwalts.
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Gelbes Telefon

KI-Telefonassistenten für Arztpraxen im Vergleich

KI-Telefonassistenten gewinnen für Arztpraxen zunehmend an Bedeutung, da sie Praxisteams bei der telefonischen Kommunikation entlasten und wiederkehrende Patientenanliegen automatisiert aufnehmen, strukturieren und weiterleiten können. Sie entlasten den Empfang, verbessern die Erreichbarkeit und gestalten organisatorische Abläufe effizienter. In diesem Vergleich werden verschiedene Anbieter von KI-Telefonassistenten für Arztpraxen betrachtet, darunter DocMedico, 321 MED, Doctolib mit Aaron und medflex. Der Artikel zeigt, welche Funktionen die Lösungen bieten, worin sie sich unterscheiden und worauf Arztpraxen bei der Auswahl eines passenden KI-Telefonassistenten achten sollten.
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Gewinn

Gewinne ergeben sich als Unterschied zwischen Aufwand und Ertrag, entweder als Periodengewinn (auf einen bestimmten Zeitraum bezogen) oder als Stückgewinn (z. B. bezogen auf eine Leistungseinheit, Untersuchung, Therapie). Der Gewinn hat als Kennzahl eine relativ geringe Aussagekraft, solange kein Bezug zu anderen Größen hergestellt wird (z. B. der Höhe des Kapitals, das zur Erzielung des Gewinns diente, der eingesetzten Zeit oder der eingegangenen Risiken). Der Gewinn lässt sich aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) als Betriebsergebnis in der letzten Zeile ablesen. Meist muss dieser Wert noch um die Abschreibungen korrigiert werden, weil die oft erst am Ende des Jahres vom Steuerberater zugebucht werden.
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Geräte-Leistungen

Nach Erfahrungen vieler Praxen können technische IGeL-Leistungen besonders lukrativ sein, zum Beispiel Knochendichtemessungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen nur bei bestimmten Indikationen übernehmen. Wichtig ist aber, die Kosten für die Anschaffung und Wartung der erforderlichen Geräte genau zu kalkulieren, das Praxisteam in den Leistungen zu schulen und möglichst genau abzuschätzen, wie viele Untersuchungen oder Behandlungen die Praxis anbieten wird. Gute Erfahrungen haben viele Praxen damit gemacht, sich teure Geräte gemeinsam anzuschaffen.
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Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG)

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG): Im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) werden die Ärzte unter anderem motiviert, bevorzugt Arzneimittel zu verordnen, deren Wirtschaftlichkeit verbessert wird durch Preisvereinbarungen der Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen. So bleiben diese Verordnungen bei der Bonus-Malus-Regelung und in der Wirtschaftlichkeitsprüfung unberücksichtigt.
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Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneiversorgung (AVWG)

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneiversorgung (AVWG) wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen verpflichtet, für Arzneimittel in verordnungsstarken Anwendungsgebieten Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) vorzugeben. Werden diese Vorgaben überschritten, soll dem Vertragsarzt das Honorar gekürzt werden (Bonus- Malus-Regelung). Als verordnungsstarke Arzneimittelgruppen und Leitsubstanzen wurden festgelegt: _ Statine (Simvastatin) _ Selektive Betablocker (Bisoprolol) _ Triptane (Sumatriptan) _ Biphosphonate (Alendronsäure) _ Alpha-1-Blocker (Tamsulosin) _ Selektive Serotoninwiederaufnahmehemmer (Citalopram) Diese gesetzlichen Regelungen können durch Vereinbarungen zwischen KVen und Krankenkassen ersetzt werden, die ebenfalls die Wirtschaftlichkeit verbessern und die gewährleisten, dass Mehrkosten beim Nichteinhalten der vereinbarten Ziele ausgeglichen werden.
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Colchicin in der kardiovaskulären Sekundärprävention

IQWiG sieht Anhaltspunkt für Zusatznutzen für COLXI® (Colchicin 0,5 mg, 1 x tgl.) bei Patient:innen nach Myokardinfarkt

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung für COLXI® (Colchicin 0,5 mg, 1 x tgl.), das zur Reduktion des Risikos ischämischer kardiovaskulärer Ereignisse bei erwachsenen Patient:innen nach Myokardinfarkt zusätzlich zur Standardtherapie zugelassen ist,1 einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt.2 Mit COLXI® steht in Deutschland seit März 2026 eine Sekundärprophylaxe nach einem Myokardinfarkt zur Verfügung, die erstmals gezielt die kardiovaskuläre Inflammation adressiert.1
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Gewerbesteuer

Beschäftigt der Vertragsarzt angestellte Ärzte, gegebenenfalls aus einem anderen Fachgebiet, und errichtet er Zweigpraxen, muss der Vertragsarzt eine etwaige Gewerbesteuerpflicht überprüfen. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Einkünften ist die eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit und die persönliche Leitung der Praxis. Empfehlenswert ist es, einen versierten Steuerberater zu Rate zu ziehen.
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GKV-Modernisierungsgesetz

Seit In-Kraft-Treten des GKV-Modernisierungsgesetzes Anfang 2004 sind alle Vertragsärzte gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig fachlich fortzubilden und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung alle fünf Jahre einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (§ 95d SGB V). Auch Fachärzte an Krankenhäusern sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Der Gesetzgeber fordert, dass jeder Arzt innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erwirbt.
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