Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Ärztin mit Sparschwein
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Wirtschaftlichkeit trifft Zeitersparnis

Zu TysabriTM (Natalizumab) liegen mittlerweile Langzeitdaten über 15 Jahre vor.(1) Seit März 2021 ist neben der intravenösen Infusion zusätzlich die subkutane Verabreichungsform zugelassen, die laut Real-World-Daten eine Zeitersparnis von durchschnittlich 1,5 Stunden bieten kann.(2-4),a Im September 2023 erhielt ein erstes Natalizumab-Biosimilar als intravenöse Infusion eine Zulassung.(5) Die wirtschaftliche Verordnung von TysabriTM ist bei existierenden Rabattverträgen seit 2019 sichergestellt und dies gilt auch weiterhin.(6)
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Personalkosten

Man darf bei Kalkulationen nie vergessen: Es gibt nicht nur die direkten Personalkosten (Gehälter), sondern auch die indirekten (Personalnebenkosten/Sozialkosten). Oft werden auch Einarbeitungs- und Fortbildungskosten und die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Die Personalkosten werden in der betriebswirtschaftlichen Auswertung meist als erster Kostenblock aufgeführt und umfassen Gehälter und Lohnnebenkosten. Wichtig ist, die Produktivität der Mitarbeiter zu beachten. Sie beantwortet die Frage: Welchen Umsatz erwirtschaftet jeder Mitarbeiter im Durchschnitt? Eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl ist die Personalkostenquote (siehe A&W-Kompakt, Seite 11). Sie beantwortet die Frage: Wie hoch ist der Anteil am Umsatz, der für Gehälter aufgewendet wird?
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Prüfungsmodalitäten Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung

Die beiden Prüfungsmodalitäten der Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen unterscheiden sich materiell-rechtlich: Bei der Plausibilitätsprüfung prüft die KV, ob die abgerechneten Leistungen korrekt und im vorgegebenen Zeitrahmen erbracht wurden und erbracht werden konnten. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung prüft eine Prüfungsstelle, ob die Leistungen auch wirtschaftlich, sparsam und angemessen erbracht wurden, das heißt, ob zu viel abgerechnet und unwirtschaftlich erbracht worden ist. Die beiden Prüfungsverfahren erfolgen durch unterschiedliche Prüfstellen und sind zunächst einmal nicht miteinander verknüpft. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kann sich ergeben, dass die Leistungen nicht plausibel waren. Bei einer Plausibilitätsprüfung kann festgestellt werden, dass die Leistungen zwar korrekt abgerechnet wurden, jedoch Unwirtschaftlichkeit vermutet wird.
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