Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Personalkosten

Man darf bei Kalkulationen nie vergessen: Es gibt nicht nur die direkten Personalkosten (Gehälter), sondern auch die indirekten (Personalnebenkosten/Sozialkosten). Oft werden auch Einarbeitungs- und Fortbildungskosten und die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Die Personalkosten werden in der betriebswirtschaftlichen Auswertung meist als erster Kostenblock aufgeführt und umfassen Gehälter und Lohnnebenkosten. Wichtig ist, die Produktivität der Mitarbeiter zu beachten. Sie beantwortet die Frage: Welchen Umsatz erwirtschaftet jeder Mitarbeiter im Durchschnitt? Eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl ist die Personalkostenquote (siehe A&W-Kompakt, Seite 11). Sie beantwortet die Frage: Wie hoch ist der Anteil am Umsatz, der für Gehälter aufgewendet wird?
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Lächelnder Arzt

Zahlen, bitte: Rettet Künstliche Intelligenz die ambulante Versorgung?

Trotz Honorar-Erhöhung um 1,7 Milliarden Euro: Niedergelassene Ärzte in Deutschland blicken sorgenvoll in die Zukunft.* Und doch gibt es ein Versprechen, dass die Freude an der eigenen Praxis zurückbringen soll: Künstliche Intelligenz. Was KI heute für ausgewogene Arbeitszeiten leistet und wie sie Praxen bis zu 69.000 Euro im Jahr sparen könnte, darüber geben erste Erfahrungen von Ärzten Aufschluss.
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Ärzte im Gespräch

New Work in der Arztpraxis

„New Work“ ist ein Begriff, der aktuell viel im Umlauf ist. Während den einen dabei ein Funkeln in die Augen kommt, führt es bei anderen dazu, dass sich die Fußnägel hochrollen. Doch die Arbeitswelt ändert sich und es lohnt sich zumindest mal zu fragen, ob die eigene Praxis dies auch tut und wie? New Work umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Wir bieten einen Überblick und Beispiele für ganz konkrete Maßnahmen.
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Prüfungsmodalitäten Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung

Die beiden Prüfungsmodalitäten der Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen unterscheiden sich materiell-rechtlich: Bei der Plausibilitätsprüfung prüft die KV, ob die abgerechneten Leistungen korrekt und im vorgegebenen Zeitrahmen erbracht wurden und erbracht werden konnten. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung prüft eine Prüfungsstelle, ob die Leistungen auch wirtschaftlich, sparsam und angemessen erbracht wurden, das heißt, ob zu viel abgerechnet und unwirtschaftlich erbracht worden ist. Die beiden Prüfungsverfahren erfolgen durch unterschiedliche Prüfstellen und sind zunächst einmal nicht miteinander verknüpft. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kann sich ergeben, dass die Leistungen nicht plausibel waren. Bei einer Plausibilitätsprüfung kann festgestellt werden, dass die Leistungen zwar korrekt abgerechnet wurden, jedoch Unwirtschaftlichkeit vermutet wird.
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