Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Personalkosten

Man darf bei Kalkulationen nie vergessen: Es gibt nicht nur die direkten Personalkosten (Gehälter), sondern auch die indirekten (Personalnebenkosten/Sozialkosten). Oft werden auch Einarbeitungs- und Fortbildungskosten und die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Die Personalkosten werden in der betriebswirtschaftlichen Auswertung meist als erster Kostenblock aufgeführt und umfassen Gehälter und Lohnnebenkosten. Wichtig ist, die Produktivität der Mitarbeiter zu beachten. Sie beantwortet die Frage: Welchen Umsatz erwirtschaftet jeder Mitarbeiter im Durchschnitt? Eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl ist die Personalkostenquote (siehe A&W-Kompakt, Seite 11). Sie beantwortet die Frage: Wie hoch ist der Anteil am Umsatz, der für Gehälter aufgewendet wird?
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TV-Wartezimmer Samsung

Langweilige Wartezeit? Samsung und TV-Wartezimmer® bieten Abhilfe

In deutschen Arztpraxen herrscht oft das gleiche Bild: Patient*innen blättern in Zeitschriften, blicken auf ihre Smartphones oder denken über ihre Gesundheit nach. Diese Wartezeiten können zäh und unangenehm sein. Doch seit 20 Jahren sorgt die Kooperation zwischen TV-Wartezimmer® und Samsung für eine erfrischende Abwechslung. Die bayerische Firma stattet Wartezimmer in ganz Deutschland mit modernen, hochauflösenden Displays aus, die nicht nur informieren, sondern auch unterhalten können. Mit einem passenden Programm können sie das Warteerlebnis der Patient*innen verbessern und Ärzt*innen dabei unterstützen, ihre Kommunikation effizient zu gestalten.
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Prüfungsmodalitäten Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung

Die beiden Prüfungsmodalitäten der Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen unterscheiden sich materiell-rechtlich: Bei der Plausibilitätsprüfung prüft die KV, ob die abgerechneten Leistungen korrekt und im vorgegebenen Zeitrahmen erbracht wurden und erbracht werden konnten. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung prüft eine Prüfungsstelle, ob die Leistungen auch wirtschaftlich, sparsam und angemessen erbracht wurden, das heißt, ob zu viel abgerechnet und unwirtschaftlich erbracht worden ist. Die beiden Prüfungsverfahren erfolgen durch unterschiedliche Prüfstellen und sind zunächst einmal nicht miteinander verknüpft. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kann sich ergeben, dass die Leistungen nicht plausibel waren. Bei einer Plausibilitätsprüfung kann festgestellt werden, dass die Leistungen zwar korrekt abgerechnet wurden, jedoch Unwirtschaftlichkeit vermutet wird.
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