Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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Senioren-Paar am Strand bei Sonnenuntergang
 

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Keine Lust auf Lücken bei der Rente?

Steigende Lebensarbeitszeiten, Verluste durch spekulative Anlagen von Versorgungswerken und Diskussionen um das Rentenniveau: Das Rentensystem in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Renten aus dem Versorgungswerk oder der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht ausreichen, um im Alter finanziell gut versorgt zu sein. Private Altersvorsorge ist wichtiger denn je. Doch wie können Berufstätige heute so investieren, dass sie später im Ruhestand gut versorgt sind?
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Personalkosten

Man darf bei Kalkulationen nie vergessen: Es gibt nicht nur die direkten Personalkosten (Gehälter), sondern auch die indirekten (Personalnebenkosten/Sozialkosten). Oft werden auch Einarbeitungs- und Fortbildungskosten und die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Die Personalkosten werden in der betriebswirtschaftlichen Auswertung meist als erster Kostenblock aufgeführt und umfassen Gehälter und Lohnnebenkosten. Wichtig ist, die Produktivität der Mitarbeiter zu beachten. Sie beantwortet die Frage: Welchen Umsatz erwirtschaftet jeder Mitarbeiter im Durchschnitt? Eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl ist die Personalkostenquote (siehe A&W-Kompakt, Seite 11). Sie beantwortet die Frage: Wie hoch ist der Anteil am Umsatz, der für Gehälter aufgewendet wird?
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KI-medizinische Dokumentation: Wie Sie fünf Stunden pro Woche zurückgewinnen

Dokumentationspflichten kosten niedergelassene Ärzte bis zu fünf Stunden pro Woche – Zeit, die in der Sprechstunde fehlt. KI-medizinische Dokumentation verspricht Entlastung: automatische Zusammenfassungen statt nächtlicher Aktenarbeit. Was die Software heute wirklich leistet, wo ihre Grenzen liegen und welche Voraussetzungen Ihre Praxis erfüllen muss – ein praxisnaher Überblick.
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Prüfungsmodalitäten Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung

Die beiden Prüfungsmodalitäten der Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen unterscheiden sich materiell-rechtlich: Bei der Plausibilitätsprüfung prüft die KV, ob die abgerechneten Leistungen korrekt und im vorgegebenen Zeitrahmen erbracht wurden und erbracht werden konnten. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung prüft eine Prüfungsstelle, ob die Leistungen auch wirtschaftlich, sparsam und angemessen erbracht wurden, das heißt, ob zu viel abgerechnet und unwirtschaftlich erbracht worden ist. Die beiden Prüfungsverfahren erfolgen durch unterschiedliche Prüfstellen und sind zunächst einmal nicht miteinander verknüpft. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kann sich ergeben, dass die Leistungen nicht plausibel waren. Bei einer Plausibilitätsprüfung kann festgestellt werden, dass die Leistungen zwar korrekt abgerechnet wurden, jedoch Unwirtschaftlichkeit vermutet wird.
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