Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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Als Instrument des QMs vergleichen Benchmarks Kennzahlen, Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Zufriedenheitsgrade, Kosten-, Leistungsoder Verhaltensparameter vergleichbarer Organisationen. Das Ziel ist, Ursachen für Unterschiede herauszufinden und von besseren Lösungen zu lernen, beziehungsweise zu erkennen, dass es Steigerungspotenzial gibt (wettbewerbsorientiertes Benchmarking). Eine Variante ist das “funktionale Benchmarking”. Dabei versucht man, von anderen Branchen zu lernen oder funktionierende Abläufe und Prozesse auf den eigenen Bereich zu übertragen. So konnten Praxen für das Verhalten bei der Anmeldung oder die Meldung am Telefon von guten Hotels lernen.
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Docmedico Rezeption

Die Online-Rezeption revolutioniert den Praxisalltag – effizient, sicher, entlastend

Im stressigen Alltag medizinischer Einrichtungen zählt jede Minute – ob am Telefon, im E-Mail-Postfach oder am Empfangsschalter. Während das Personal zwischen administrativen Aufgaben und Patientenbetreuung jongliert, leidet nicht selten die Effizienz, Servicequalität und letztlich auch die Zufriedenheit von Team und Patient:innen. Genau hier setzt die Online-Rezeption by Docmedico an – mit einer digitalen Lösung, die Praxisprozesse neu denkt.
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Familie auf dem Land

Gute Gründe für eine Hausarzt­praxis auf dem Land

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, eine Landarztpraxis zu eröffnen? Es könnte sich lohnen. Von staatlichen Förderprogrammen bis hin zu kreativen Unterstützungsmodellen wird für angehende Medizinerinnen und Mediziner sowie junge Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Regionen vielerorts der rote Teppich ausgerollt. Noch nie waren die finanziellen Rahmenbedingungen so attraktiv. Das sind die Schritte zur eigenen Praxis auf dem Land.
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FAQ & Glossar

Bürgschaft

Bürgschaften werden durch Vertrag zwischen Bürgen und Gläubiger begründet, in dem sich eine Person, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Einlösung einer fremden Verbindlichkeit einzustehen. Ziel der Bürgschaft ist es, die Verbindlichkeit abzusichern. Die Bürgschaft ist in der Regel also ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (etwa einem Kreditinstitut) verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Kreditnehmers einzustehen (§ 765 ff. BGB). Eine Bürgschaft kann auch für eine künftige oder bedingte Verbindlichkeit übernommen werden. Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Personalsicherheit, mit der ein Begünstigter einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Bürgen erhält.
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Beleg

Belege sind Schriftstücke, die als Beweis für die Richtigkeit von Angaben, zum Beispiel bei der Steuererklärung, dienen. Im Idealfall handelt es sich um so genannte Fremdbelege, die von anderen ausgestellt wurden. Wenn kein Fremdbeleg zu beschaffen ist, muss ein Eigenbeleg erstellt werden. Dieses Prinzip ist einer der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: keine Buchung ohne Beleg! Der Beleg muss rechnerisch richtig und der Text unmissverständlich sein.
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Benchmarking

Benchmarking ist ein Controllinginstrument, mit dem durch Vergleiche (Praxisvergleich) die bestmöglichen Lösungen gefunden werden sollen. Dabei werden Sollgrößen ermittelt, die in anderen Praxen erreicht wurden und nun als Maßstab für das eigene Ziel dienen. Zahlen für Vergleiche liefert im besten Fall regelmäßig der Steuerberater, der, wenn er der DATEV angeschlossen ist, auf einen großen Pool an Vergleichswerten anderer Arztpraxen zugreifen kann. Auch der Berater der Hausbank kann Zahlen liefern. Je stärker die Bank auf Ärzte spezialisiert ist, um so aussagekräftiger und zuverlässiger werden diese Zahlen sein. Darüber hinaus gibt es Vergleichszahlen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, dem Statistischen Bundesamt und den Berufsverbänden.
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Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist eine vereinfachte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, die (meist monatlich erstellt) einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Arztpraxis gibt. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente der wirtschaftlichen Praxissteuerung. Hier finden sich fast alle relevanten Daten und Zahlen sowie viele Kennziffern zur Beurteilung und Kontrolle der Praxissituation und Entwicklung.
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Ärztin mit Katze

Darauf kommt es Ärztinnen und Ärzten bei der Praxisfinanzierung an

Bei der Finanzierung einer Arztpraxis haben Gründerinnen und Gründer die Qual der Wahl, wenn es um die Auswahl des Kreditgebers geht. Entscheidend ist, sich genau zu informieren, wie sich die Banken in ihren Angeboten und in ihrem Service unterscheiden und was sie Ärzten bieten können. Vor allem aber sind eine hohe Beratungskompetenz, komfortable Erreichbarkeit und persönliche Ansprechpartner gefragt. Denn so wird eine passende Praxisfinanzierung mit bestmöglichen Konditionen ermöglicht.
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Break-even-Point

Der Break-even-Point ist eine gängige Bezeichnung für die Gewinnschwelle, die den Übergang einer Investition oder einer kompletten Praxis aus der Verlust- in die Gewinnzone und umgekehrt markiert (siehe A&W-Infografik). Beim Erreichen des Break-even-Points sind die fixen und die variablen Kosten der Investition oder der Praxis gedeckt. Im Break-even-Point ist das Ergebnis die berühmte “Schwarze Null”, ein Gewinn wurde noch nicht gemacht, aber auch noch kein Verlust.
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Bonus-Malus-Regelung

Die Bonus-Malus-Regelung bedeutet, dass Ärzte abhängig von ihren Verschreibungen einen Bonus von den Kassen erhalten oder mit Rückforderungen rechnen müssen. Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) geben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen für Arzneimittel in verordnungsstarken Anwendungsgebieten die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) vor. Unterschreiten die Ausgaben der von den Ärzten insgesamt verordneten Arzneimittel die DDD, zahlen die Kassen einen Bonus. Der Bonus ist unter denjenigen Ärzten zu verteilen, die wirtschaftlich verordnen und deren Verordnungen die Zielvorgaben nicht überschreiten. Unterdessen drohen den Ärzten Honorarkürzungen, wenn die Zielwerte überschritten werden: Bis zehn Prozent: keine Maßnahmen des Prüfungsausschusses. Ab zehn bis 20 Prozent: individueller Regress in Höhe von 20 Prozent des Überschreitungsbetrags. Über 20 bis 30 Prozent: individueller Regress in Höhe von 30 Prozent des Überschreitungsbetrags. Über 30 Prozent: individueller Regress in Höhe von 50 Prozent des Überschreitungsbetrags.
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Ärztin unter Zeitdruck

Effizient statt erschöpft: Die größten Zeitfresser in der Praxis und wie man sie vermeidet

In vielen Arztpraxen herrscht jeden Tag Hochbetrieb – zwischen Patientenversorgung, Dokumentation und Organisation rinnt die Zeit oft wie Sand durch die Finger. Wenn Hektik zum Dauerzustand wird, lohnt sich ein genauer Blick auf die Ursachen. Denn nicht selten sind es versteckte Zeitfresser, die nicht nur Stress verursachen, sondern auch Effizienz, Arbeitszufriedenheit und Patientenerlebnis negativ beeinflussen. Welche Faktoren besonders oft Zeit kosten und wie man sie erfolgreich beseitigt, zeigt dieser Beitrag.
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Betriebsstätte

Als Betriebsstätte gilt der Vertragsarztsitz. Nebenbetriebsstätten sind weitere zulässige Orte, an denen der Vertragsarzt oder das Medizinische Versorgungszentrum neben ihrem Hauptsitz an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Betriebsstätte einer Berufsausübungsgemeinschaft sind die örtlich übereinstimmenden Vertragsarztsitze ihrer Mitglieder. Hat die Berufsausübungsgemeinschaft mehre örtlich unterschiedliche Vertragsarztsitze, bestimmen ihre Partner einen Vertragsarztsitz als Betriebsstätte und die übrigen Praxissitze als Nebenbetriebsstätten. Die Wahl des Sitzes ist für den Ort zulässig, an dem der Versorgungsschwerpunkt der Berufsausübungsgemeinschaft liegt. Die Wahl ist für zwei Jahre verbindlich.
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Betriebsstättenfall

Die Kassenärztlichen Vereinigungen vergeben eine Betriebsstättennummer. Als Betriebsstättenfall gelten jeweils die gesamten innerhalb desselben Quartals in derselben Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte bei demselben Versicherten zu Lasten derselben Krankenkasse vorgenommenen Behandlungsleistungen. Ein Betriebsstättenfall liegt auch vor, wenn die ärztlichen Leistungen bei demselben Versicherten von einem angestellten Arzt des Vertragsarztes in einer Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte erbracht werden und von diesem nicht selbst, sondern dem Träger der Betriebsstätte abgerechnet werden. Ein gesonderter Betriebsstättenfall liegt jeweils vor, wenn derselbe Arzt ärztliche Leistungen an unterschiedlichen Betriebsstätten erbringt, in welchen er in einem jeweils unterschiedlichen vertragsarztrechtlichen Status tätig ist (Vertragsarzt, angestellter Arzt, Medizinisches Versorgungszentrum, ermächtigter Arzt, Arzt in genehmigter Berufsausübungsgemeinschaft). Betriebsstättenfälle müssen in der Abrechnung kennzeichnet werden. Der Vertragsarzt muss die ihm von seiner Kassenärztlichen Vereinigung zugewiesene Betriebsstättennummer sowie die Arztnummer verwenden.
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Ärztin mit Patient

Reif für KI: Was Deutschlands Ärzte und Patienten über Künstliche Intelligenz denken

Das Gesundheitswesen ist bereit für KI: Zu diesem Schluss kommt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag von jameda.* Nur noch 20% aller Befragten lehnen KI in der Versorgung ab, während Patienten sie zunehmend erwarten – vor allem, wenn mehr Zeit zur Sprechstunde bleibt. Ärzte möchten mit KI-gestützter Dokumentation und Terminplanung Zeit sparen, aber nicht zwingend in die Patientenbetreuung investieren. 
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FAQ & Glossar

Betriebsprüfung

Bei einer Betriebsprüfung werden von einem Prüfer des Finanzamts alle relevanten Sachverhalte im Bereich des Steuerrechts überprüft. Das betrifft die Buchhaltung des Unternehmens. Der Unternehmer ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen vollständig und ohne Verzögerung vorzulegen. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Grundsätzlich kann die Betriebsprüfung in jedem Unternehmen durchgeführt werden. Je größer die Firma ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit.
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