Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Als Instrument des QMs vergleichen Benchmarks Kennzahlen, Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Zufriedenheitsgrade, Kosten-, Leistungsoder Verhaltensparameter vergleichbarer Organisationen. Das Ziel ist, Ursachen für Unterschiede herauszufinden und von besseren Lösungen zu lernen, beziehungsweise zu erkennen, dass es Steigerungspotenzial gibt (wettbewerbsorientiertes Benchmarking). Eine Variante ist das “funktionale Benchmarking”. Dabei versucht man, von anderen Branchen zu lernen oder funktionierende Abläufe und Prozesse auf den eigenen Bereich zu übertragen. So konnten Praxen für das Verhalten bei der Anmeldung oder die Meldung am Telefon von guten Hotels lernen.
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Wirtschaftlichkeit trifft Zeitersparnis

Zu TysabriTM (Natalizumab) liegen mittlerweile Langzeitdaten über 15 Jahre vor.(1) Seit März 2021 ist neben der intravenösen Infusion zusätzlich die subkutane Verabreichungsform zugelassen, die laut Real-World-Daten eine Zeitersparnis von durchschnittlich 1,5 Stunden bieten kann.(2-4),a Im September 2023 erhielt ein erstes Natalizumab-Biosimilar als intravenöse Infusion eine Zulassung.(5) Die wirtschaftliche Verordnung von TysabriTM ist bei existierenden Rabattverträgen seit 2019 sichergestellt und dies gilt auch weiterhin.(6)
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Bürgschaft

Bürgschaften werden durch Vertrag zwischen Bürgen und Gläubiger begründet, in dem sich eine Person, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Einlösung einer fremden Verbindlichkeit einzustehen. Ziel der Bürgschaft ist es, die Verbindlichkeit abzusichern. Die Bürgschaft ist in der Regel also ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (etwa einem Kreditinstitut) verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Kreditnehmers einzustehen (§ 765 ff. BGB). Eine Bürgschaft kann auch für eine künftige oder bedingte Verbindlichkeit übernommen werden. Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Personalsicherheit, mit der ein Begünstigter einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Bürgen erhält.
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Beleg

Belege sind Schriftstücke, die als Beweis für die Richtigkeit von Angaben, zum Beispiel bei der Steuererklärung, dienen. Im Idealfall handelt es sich um so genannte Fremdbelege, die von anderen ausgestellt wurden. Wenn kein Fremdbeleg zu beschaffen ist, muss ein Eigenbeleg erstellt werden. Dieses Prinzip ist einer der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: keine Buchung ohne Beleg! Der Beleg muss rechnerisch richtig und der Text unmissverständlich sein.
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Benchmarking

Benchmarking ist ein Controllinginstrument, mit dem durch Vergleiche (Praxisvergleich) die bestmöglichen Lösungen gefunden werden sollen. Dabei werden Sollgrößen ermittelt, die in anderen Praxen erreicht wurden und nun als Maßstab für das eigene Ziel dienen. Zahlen für Vergleiche liefert im besten Fall regelmäßig der Steuerberater, der, wenn er der DATEV angeschlossen ist, auf einen großen Pool an Vergleichswerten anderer Arztpraxen zugreifen kann. Auch der Berater der Hausbank kann Zahlen liefern. Je stärker die Bank auf Ärzte spezialisiert ist, um so aussagekräftiger und zuverlässiger werden diese Zahlen sein. Darüber hinaus gibt es Vergleichszahlen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, dem Statistischen Bundesamt und den Berufsverbänden.
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Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist eine vereinfachte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, die (meist monatlich erstellt) einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Arztpraxis gibt. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente der wirtschaftlichen Praxissteuerung. Hier finden sich fast alle relevanten Daten und Zahlen sowie viele Kennziffern zur Beurteilung und Kontrolle der Praxissituation und Entwicklung.
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Break-even-Point

Der Break-even-Point ist eine gängige Bezeichnung für die Gewinnschwelle, die den Übergang einer Investition oder einer kompletten Praxis aus der Verlust- in die Gewinnzone und umgekehrt markiert (siehe A&W-Infografik). Beim Erreichen des Break-even-Points sind die fixen und die variablen Kosten der Investition oder der Praxis gedeckt. Im Break-even-Point ist das Ergebnis die berühmte “Schwarze Null”, ein Gewinn wurde noch nicht gemacht, aber auch noch kein Verlust.
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Bonus-Malus-Regelung

Die Bonus-Malus-Regelung bedeutet, dass Ärzte abhängig von ihren Verschreibungen einen Bonus von den Kassen erhalten oder mit Rückforderungen rechnen müssen. Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) geben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen für Arzneimittel in verordnungsstarken Anwendungsgebieten die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) vor. Unterschreiten die Ausgaben der von den Ärzten insgesamt verordneten Arzneimittel die DDD, zahlen die Kassen einen Bonus. Der Bonus ist unter denjenigen Ärzten zu verteilen, die wirtschaftlich verordnen und deren Verordnungen die Zielvorgaben nicht überschreiten. Unterdessen drohen den Ärzten Honorarkürzungen, wenn die Zielwerte überschritten werden: Bis zehn Prozent: keine Maßnahmen des Prüfungsausschusses. Ab zehn bis 20 Prozent: individueller Regress in Höhe von 20 Prozent des Überschreitungsbetrags. Über 20 bis 30 Prozent: individueller Regress in Höhe von 30 Prozent des Überschreitungsbetrags. Über 30 Prozent: individueller Regress in Höhe von 50 Prozent des Überschreitungsbetrags.
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Betriebsstätte

Als Betriebsstätte gilt der Vertragsarztsitz. Nebenbetriebsstätten sind weitere zulässige Orte, an denen der Vertragsarzt oder das Medizinische Versorgungszentrum neben ihrem Hauptsitz an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Betriebsstätte einer Berufsausübungsgemeinschaft sind die örtlich übereinstimmenden Vertragsarztsitze ihrer Mitglieder. Hat die Berufsausübungsgemeinschaft mehre örtlich unterschiedliche Vertragsarztsitze, bestimmen ihre Partner einen Vertragsarztsitz als Betriebsstätte und die übrigen Praxissitze als Nebenbetriebsstätten. Die Wahl des Sitzes ist für den Ort zulässig, an dem der Versorgungsschwerpunkt der Berufsausübungsgemeinschaft liegt. Die Wahl ist für zwei Jahre verbindlich.
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Betriebsstättenfall

Die Kassenärztlichen Vereinigungen vergeben eine Betriebsstättennummer. Als Betriebsstättenfall gelten jeweils die gesamten innerhalb desselben Quartals in derselben Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte bei demselben Versicherten zu Lasten derselben Krankenkasse vorgenommenen Behandlungsleistungen. Ein Betriebsstättenfall liegt auch vor, wenn die ärztlichen Leistungen bei demselben Versicherten von einem angestellten Arzt des Vertragsarztes in einer Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte erbracht werden und von diesem nicht selbst, sondern dem Träger der Betriebsstätte abgerechnet werden. Ein gesonderter Betriebsstättenfall liegt jeweils vor, wenn derselbe Arzt ärztliche Leistungen an unterschiedlichen Betriebsstätten erbringt, in welchen er in einem jeweils unterschiedlichen vertragsarztrechtlichen Status tätig ist (Vertragsarzt, angestellter Arzt, Medizinisches Versorgungszentrum, ermächtigter Arzt, Arzt in genehmigter Berufsausübungsgemeinschaft). Betriebsstättenfälle müssen in der Abrechnung kennzeichnet werden. Der Vertragsarzt muss die ihm von seiner Kassenärztlichen Vereinigung zugewiesene Betriebsstättennummer sowie die Arztnummer verwenden.
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Betriebsprüfung

Bei einer Betriebsprüfung werden von einem Prüfer des Finanzamts alle relevanten Sachverhalte im Bereich des Steuerrechts überprüft. Das betrifft die Buchhaltung des Unternehmens. Der Unternehmer ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen vollständig und ohne Verzögerung vorzulegen. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Grundsätzlich kann die Betriebsprüfung in jedem Unternehmen durchgeführt werden. Je größer die Firma ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit.
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