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Lexikon

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Eine “juristische Person”, ist in der Regel kein einzelner Mensch, sondern eine Organisation mit eigener Rechtsfähigkeit. Der Begriff “juristische Person” wird hierbei verwendet, um die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen im juristischen Kontext zu verdeutlichen. Im Gegensatz zu natürlichen Personen, also Einzelpersonen, sind juristische Personen aber nicht mit einer individuellen Identität verbunden, sondern als eigenständige rechtliche Entitäten definiert.
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