Abrechnung
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Telemedizinische Leistungen
Privatpatienten: Videosprechstunde adäquat abrechnen
Der Gedanke, Patientinnen und Patienten den Besuch in der Praxis zu ersparen und sie dennoch persönlich zu sprechen, nahm nach COVID Fahrt auf. Beratungen per E-Mail nahmen zu, begleitet von der gesetzlich eröffneten Möglichkeit einer telefonisch ausgelösten AU. Inzwischen erhalten Ärztinnen und Ärzte von ihren Patienten sogar per Mobiltelefon Fotos, die dann befundet werden. Dafür kann GOÄ 5 berechnet werden.
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