Abrechnung
Gynäkomastie: Nicht an Gynäkologen überweisen
Aus dem EBM darf man nur die Leistungen abrechnen, die im eigenen Kapitel samt Präambel aufgeführt sind. Die GOÄ kennt diese Einschränkung nicht. In jedem Fall muss man aber die Gebietsgrenzen beachten. Diese sind für den hausärztlichen Bereich wesentlich weiter gesteckt als für die fachärztlich tätigen Kollegen. So dürfen Gynäkologen Männer mit Gynäkomastie zum Beispiel nicht behandeln.
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