Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

FAQ & Glossar

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 7 Min|

Bankauskunft: Was sie aussagt, wie man sie anfordert und was die DSGVO dazu sagt

Wer einen neuen Geschäftspartner unter Vertrag nehmen, einem Kunden ein Zahlungsziel einräumen oder die Bonität eines Mieters prüfen möchte, greift häufig zur Bankauskunft. Sie gehört zu den klassischen Instrumenten der Bonitätsprüfung – und ist gleichzeitig eines der am häufigsten missverstandenen. Denn eine Bankauskunft sagt vieles, aber längst nicht alles. Dieser Beitrag erklärt, was eine Bankauskunft ist, was sie enthält, wie man sie anfordert und wo ihre rechtlichen Grenzen liegen.
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Gelbes Telefon

KI-Telefonassistenten für Arztpraxen im Vergleich

KI-Telefonassistenten gewinnen für Arztpraxen zunehmend an Bedeutung, da sie Praxisteams bei der telefonischen Kommunikation entlasten und wiederkehrende Patientenanliegen automatisiert aufnehmen, strukturieren und weiterleiten können. Sie entlasten den Empfang, verbessern die Erreichbarkeit und gestalten organisatorische Abläufe effizienter. In diesem Vergleich werden verschiedene Anbieter von KI-Telefonassistenten für Arztpraxen betrachtet, darunter DocMedico, 321 MED, Doctolib mit Aaron und medflex. Der Artikel zeigt, welche Funktionen die Lösungen bieten, worin sie sich unterscheiden und worauf Arztpraxen bei der Auswahl eines passenden KI-Telefonassistenten achten sollten.
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Basiszinssatz: Definition, aktuelle Höhe und Bedeutung für Verzugszinsen

Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, gerät in Zahlungsverzug – und muss Verzugszinsen zahlen. Die Grundlage dieser Zinsen ist der Basiszinssatz. Er klingt nach einem abstrakten Begriff aus dem Bankenrecht, hat aber ganz konkrete Auswirkungen auf den Alltag von Unternehmen, Gläubigern und Schuldnern. Dieser Beitrag erklärt, was der Basiszinssatz ist, wie er berechnet wird, wie hoch er aktuell ist und wie er sich vom EZB-Leitzins unterscheidet.
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 7 Min|

Bonität: Was sie bedeutet, wie sie bewertet wird und wie man sie verbessert

Ob Kredit, Mietvertrag, Lieferantenbeziehung oder Geschäftspartnerschaft – die Bonität spielt in nahezu allen finanziellen Entscheidungen eine Rolle. Wer eine gute Bonität hat, bekommt günstigere Konditionen, schnellere Zusagen und mehr Vertrauen. Wer schlechte Bonität hat, zahlt drauf – oder bekommt gar keine Chance. Dieser Beitrag erklärt, was Bonität bedeutet, welche Faktoren sie beeinflussen, wie sie geprüft wird und wie man sie gezielt verbessern kann.
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Colchicin in der kardiovaskulären Sekundärprävention

IQWiG sieht Anhaltspunkt für Zusatznutzen für COLXI® (Colchicin 0,5 mg, 1 x tgl.) bei Patient:innen nach Myokardinfarkt

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung für COLXI® (Colchicin 0,5 mg, 1 x tgl.), das zur Reduktion des Risikos ischämischer kardiovaskulärer Ereignisse bei erwachsenen Patient:innen nach Myokardinfarkt zusätzlich zur Standardtherapie zugelassen ist,1 einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt.2 Mit COLXI® steht in Deutschland seit März 2026 eine Sekundärprophylaxe nach einem Myokardinfarkt zur Verfügung, die erstmals gezielt die kardiovaskuläre Inflammation adressiert.1
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 1 Min|

Beleg

Belege sind Schriftstücke, die als Beweis für die Richtigkeit von Angaben, zum Beispiel bei der Steuererklärung, dienen. Im Idealfall handelt es sich um so genannte Fremdbelege, die von anderen ausgestellt wurden. Wenn kein Fremdbeleg zu beschaffen ist, muss ein Eigenbeleg erstellt werden. Dieses Prinzip ist einer der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: keine Buchung ohne Beleg! Der Beleg muss rechnerisch richtig und der Text unmissverständlich sein.
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Benchmarking

Benchmarking ist ein Controllinginstrument, mit dem durch Vergleiche (Praxisvergleich) die bestmöglichen Lösungen gefunden werden sollen. Dabei werden Sollgrößen ermittelt, die in anderen Praxen erreicht wurden und nun als Maßstab für das eigene Ziel dienen. Zahlen für Vergleiche liefert im besten Fall regelmäßig der Steuerberater, der, wenn er der DATEV angeschlossen ist, auf einen großen Pool an Vergleichswerten anderer Arztpraxen zugreifen kann. Auch der Berater der Hausbank kann Zahlen liefern. Je stärker die Bank auf Ärzte spezialisiert ist, um so aussagekräftiger und zuverlässiger werden diese Zahlen sein. Darüber hinaus gibt es Vergleichszahlen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, dem Statistischen Bundesamt und den Berufsverbänden.
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Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist eine vereinfachte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, die (meist monatlich erstellt) einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Arztpraxis gibt. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente der wirtschaftlichen Praxissteuerung. Hier finden sich fast alle relevanten Daten und Zahlen sowie viele Kennziffern zur Beurteilung und Kontrolle der Praxissituation und Entwicklung.
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Bonus-Malus-Regelung

Die Bonus-Malus-Regelung bedeutet, dass Ärzte abhängig von ihren Verschreibungen einen Bonus von den Kassen erhalten oder mit Rückforderungen rechnen müssen. Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) geben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen für Arzneimittel in verordnungsstarken Anwendungsgebieten die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) vor. Unterschreiten die Ausgaben der von den Ärzten insgesamt verordneten Arzneimittel die DDD, zahlen die Kassen einen Bonus. Der Bonus ist unter denjenigen Ärzten zu verteilen, die wirtschaftlich verordnen und deren Verordnungen die Zielvorgaben nicht überschreiten. Unterdessen drohen den Ärzten Honorarkürzungen, wenn die Zielwerte überschritten werden: Bis zehn Prozent: keine Maßnahmen des Prüfungsausschusses. Ab zehn bis 20 Prozent: individueller Regress in Höhe von 20 Prozent des Überschreitungsbetrags. Über 20 bis 30 Prozent: individueller Regress in Höhe von 30 Prozent des Überschreitungsbetrags. Über 30 Prozent: individueller Regress in Höhe von 50 Prozent des Überschreitungsbetrags.
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Pflanzliche Therapieoption bei reduzierter Belastbarkeit

NEU: Adaptoplex® – Packt die Erschöpfung mit der Wurzel

Müdigkeit, verminderte Leistungsfähigkeit und allgemeine Schwäche gehören zu den häufigen Beschwerdebildern in der ärztlichen Versorgung. Die Ursachen sind oft komplex und reichen von anhaltender Belastung im Alltag bis hin zu hormonellen Veränderungen. Entsprechend wächst der Bedarf an gut verträglichen, ergänzenden Therapieoptionen. Mit Adaptoplex® hat die BEH Pharma GmbH ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel auf den Markt gebracht, das zur Behandlung von Erschöpfungszuständen wie Müdigkeit und Schwäche eingesetzt wird. Der enthaltene Wirkstoff ist ein Trockenextrakt aus der Taigawurzel (Eleutherococcus senticosus).
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Betriebsstätte

Als Betriebsstätte gilt der Vertragsarztsitz. Nebenbetriebsstätten sind weitere zulässige Orte, an denen der Vertragsarzt oder das Medizinische Versorgungszentrum neben ihrem Hauptsitz an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Betriebsstätte einer Berufsausübungsgemeinschaft sind die örtlich übereinstimmenden Vertragsarztsitze ihrer Mitglieder. Hat die Berufsausübungsgemeinschaft mehre örtlich unterschiedliche Vertragsarztsitze, bestimmen ihre Partner einen Vertragsarztsitz als Betriebsstätte und die übrigen Praxissitze als Nebenbetriebsstätten. Die Wahl des Sitzes ist für den Ort zulässig, an dem der Versorgungsschwerpunkt der Berufsausübungsgemeinschaft liegt. Die Wahl ist für zwei Jahre verbindlich.
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Betriebsstättenfall

Die Kassenärztlichen Vereinigungen vergeben eine Betriebsstättennummer. Als Betriebsstättenfall gelten jeweils die gesamten innerhalb desselben Quartals in derselben Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte bei demselben Versicherten zu Lasten derselben Krankenkasse vorgenommenen Behandlungsleistungen. Ein Betriebsstättenfall liegt auch vor, wenn die ärztlichen Leistungen bei demselben Versicherten von einem angestellten Arzt des Vertragsarztes in einer Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte erbracht werden und von diesem nicht selbst, sondern dem Träger der Betriebsstätte abgerechnet werden. Ein gesonderter Betriebsstättenfall liegt jeweils vor, wenn derselbe Arzt ärztliche Leistungen an unterschiedlichen Betriebsstätten erbringt, in welchen er in einem jeweils unterschiedlichen vertragsarztrechtlichen Status tätig ist (Vertragsarzt, angestellter Arzt, Medizinisches Versorgungszentrum, ermächtigter Arzt, Arzt in genehmigter Berufsausübungsgemeinschaft). Betriebsstättenfälle müssen in der Abrechnung kennzeichnet werden. Der Vertragsarzt muss die ihm von seiner Kassenärztlichen Vereinigung zugewiesene Betriebsstättennummer sowie die Arztnummer verwenden.
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Patientenzufriedenheit: Wie Sie sie steigern – und ihre wirtschaftliche Bedeutung

Patientenzufriedenheit gilt vielen als weiches Thema – als etwas, das begrüßt wird, aber nicht aktiv gesteuert. Dabei entscheidet sie mit darüber, wie viele Patienten wiederkommen, weiterempfehlen und gut bewerten. Damit wird sie zu einer betriebswirtschaftlichen Größe und nicht zu einer reinen Servicefrage. Dieser Leitfaden zeigt, woran Zufriedenheit hängt, wie sie sich messen lässt und welche Stellschrauben den größten wirtschaftlichen Effekt haben.
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Betriebsprüfung

Bei einer Betriebsprüfung werden von einem Prüfer des Finanzamts alle relevanten Sachverhalte im Bereich des Steuerrechts überprüft. Das betrifft die Buchhaltung des Unternehmens. Der Unternehmer ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen vollständig und ohne Verzögerung vorzulegen. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Grundsätzlich kann die Betriebsprüfung in jedem Unternehmen durchgeführt werden. Je größer die Firma ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit.
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