Recht
Richtgrößenüberschreitung: Internist siegt vor Gericht gegen Prüfungsstelle
Grundsätzlich müssen Ärztinnen und Ärzte, die die Richtgrößen überschreiten, atypische Umstände der Praxisbesonderheiten darlegen. Tatenlos zurücklehnen dürfen sich die Prüfgremien aber trotzdem nicht.
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