Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Auffälligkeitsprüfung

Die Auffälligkeitsprüfung ist ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung in einer Arztpraxis. Sie prüft die verordneten Leistungen arztbezogen, wenn das Richtgrößenvolumen überschritten wurde. Ins Räderwerk der Richtgrößenprüfung geraten Vertragsärzte, wenn ihr Verordnungsvolumen in einem Kalenderjahr das Richtgrößenvolumen um mehr als 15 Prozent übersteigt und der Prüfungsausschuss nicht davon ausgeht, dass die Überschreitung in vollem Umfang durch Praxisbesonderheiten begründet ist.
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AVWG

Das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) bleibt ein bürokratisches Monster, selbst wenn nach dem Einspruch des Bundesrates in letzter Minute noch Retuschen vorgenommen werden sollten. Die Bewertung der KBV: “Damit mutiert der Vertragsarzt zum Arzneimittelkrämer, der sich in erster Linie mit Preisvergleichen zu beschäftigen hat. Ein derart überbordender Bürokratismus ist kontraproduktiv für den berechtigten Anspruch der Ärzte endlich mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten zu bekommen.
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Lächelnder Arzt

Zahlen, bitte: Rettet Künstliche Intelligenz die ambulante Versorgung?

Trotz Honorar-Erhöhung um 1,7 Milliarden Euro: Niedergelassene Ärzte in Deutschland blicken sorgenvoll in die Zukunft.* Und doch gibt es ein Versprechen, dass die Freude an der eigenen Praxis zurückbringen soll: Künstliche Intelligenz. Was KI heute für ausgewogene Arbeitszeiten leistet und wie sie Praxen bis zu 69.000 Euro im Jahr sparen könnte, darüber geben erste Erfahrungen von Ärzten Aufschluss.
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Abtretung, auch Zession genannt

Die Abtretung, auch Zession genannt, ermöglicht dem Gläubiger, eine ihm zustehende Forderung auf eine andere Person zu übertragen. Zur Abtretung geeignete Forderungen müssen nicht notwendigerweise bereits bestehen. Es kann sich auch um künftige Forderungen handeln. Die Abtretung – etwa einer Honorarforderung an eine Privatärztliche Verrechnungsstelle – bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung des Schuldners, es sei denn, zwischen Schuldner und Gläubiger ist etwas anderes vereinbart.
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Ärzte im Gespräch

New Work in der Arztpraxis

„New Work“ ist ein Begriff, der aktuell viel im Umlauf ist. Während den einen dabei ein Funkeln in die Augen kommt, führt es bei anderen dazu, dass sich die Fußnägel hochrollen. Doch die Arbeitswelt ändert sich und es lohnt sich zumindest mal zu fragen, ob die eigene Praxis dies auch tut und wie? New Work umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Wir bieten einen Überblick und Beispiele für ganz konkrete Maßnahmen.
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